HONORARE
Das Honorar für Gerichtssachverständige berechnet sich nach dem Gebührenanspruchsgesetz.
Das Honorar ist abhängig vom Wert der Immobilie und ist insbesondere in § 51 (Gebühr für Haus- und Baugrundschätzungen) und auch in § 34 („Mühewaltung“) geregelt.
Link zum Sachverständigenverband: www.sachverstaendige.at/gebanspruch.html
Das Honorar für Immobilienberatung wird je nach Umfang der Leistung und dem Zeitaufwand frei vereinbart.
Die Entlohnung erfolgt auf der Basis eines Stunden- oder Tageshonorars, unbeeinflusst von (provisionsabhängigen) Immobilien-Vermarktungsinteressen bzw. Immobilienwerten.
Die Nebenkosten wie z.B. Fahrtkosten („Amtliches Kilometergeld“), Telefonkosten, aufwändige Foto-Dokumentationen und Ähnliches sowie gesonderte (Bar-)Auslagen werden extra, wie auch die gesetzliche Umsatzsteuer, in Rechnung gestellt.
Da ich kein Produkt, sondern mein Wissen und meine Erfahrung verkaufe, halte ich mich auch streng an die Standesrichtlinien der Sachverständigen Österreichs: www.sachverstaendige.at/standesregeln.html