Fragen zu 
Liegenschaftsbewertung & Immobilienberatung
				Wofür werden Immobilienbewertungen benötigt?
Immobilienbewertungen setzen den objektiven Wert von Immobilien fest. Deshalb werden sie vor allem im Rahmen von Gerichtsverfahren oder als Privatgutachten benötigt.
- Gerichtsverfahren:
- Verlassenschaften, Erbe
- Scheidungsverfahren
- Pflegschaftsverfahren
- Exekutionsverfahren
- Konkursverfahren, Insolvenzverfahren etc.
 
- Privatgutachten:
- An- und Verkauf einer Immobilie
- Realteilung – Aufteilung beim Schenken bzw. Vererben
- Wertermittlung zu Beleihungszwecken (im Rahmen von Finanzierungen)
- Bemessungsgrundlage für die steuerlichen Abgaben bei Schenkungen etc.
- Gutachten für steuerrechtliche Zwecke (zur Vorlage beim Finanzamt)
 
WAS IST DER VERKEHRSWERT?
Der Verkehrswert einer Liegenschaft ist der Preis, den man mit der Veräußerung der Sache üblicherweise im redlichen Geschäftsverkehr erzielen kann. Der Verkehrswert wird dabei durch besondere Vorlieben oder andere ideelle Wertzumessungen möglicher Interessenten nicht beeinflusst (Bewertungsgrundsatz in § 2 des Liegenschaftsbewertungsgesetzes).
Sofern durch Gesetz oder Rechtsgeschäft nichts anderes bestimmt wird, ist der Verkehrswert der Sache zu ermitteln (vgl. § 2 Abs 1 LBG).
Er sollte daher von einem objektiven Experten bestimmt werden.
Die Bewertung durch den Experten soll mit einem solchen Wertermittlungsverfahren ermittelt werden, das dem aktuellen Stand der Wissenschaft entspricht. Als solche Verfahren kommen insbesondere das Vergleichswertverfahren, das Ertragswertverfahren und das Sachwertverfahren in Betracht (§ 3 des Liegenschaftsbewertungsgesetzes)
Was ist der Marktwert?
Marktwert ist der in Europa und international harmonisierte Wertbegriff für den aktuellen Wert zum Bewertungsstichtag, den eine Immobilie repräsentiert. Er ist in unterschiedlichen Quellen definiert (vgl. z.B. § 103 Z 10 lit. f BWG), wobei jedoch sachlich keine Unterschiede gegeben sind. Der Marktwert wird für vielfältige Bewertungszwecke ermittelt, wobei der Begriff in Österreich vorwiegend im Bankwesen sowie im Bilanzierungsbereich verwendet wird.
Was ist der Einheitswert?
Der Einheitswert wird aufgrund des Bewertungsgesetzes durch das zuständige Finanzamt ermittelt und bildet die Bemessungsgrundlage zur Berechnung der Steuerlast, beispielsweise für die Grundsteuer und die Bodenwertabgabe.
Der Einheitswert stimmt mit dem Verkehrswert nicht überein und liegt in der Regel wesentlich darunter. Es besteht keine Wertrelation zwischen Einheitswert und Verkehrswert und sohin kann aus dem Einheitswert auch kein Rückschluss auf den Verkehrswert gezogen werden.
Warum Sollte man ohne Beratung nie Vermieten?
Zum Schutz Ihrer Immobilie ist es unerlässlich, fachkundige Hilfe vor Vermietung einzuholen. Ein schriftlicher Mietvertrag mit der richtigen Befristung, mit klarem wertgesichertem Mietzins ist ebenso unerlässlich wie eine professionelle Übergabe des Objektes.